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Seit das Abtreibungsrecht in den neunziger Jahren reformiert wurde, glauben viele Menschen, Schwangerschaftsabbrüche seien legal. Sie sind aber nach wie vor strafbar.
Nur wird von der Verfolgung abgesehen, wenn Frauen sich vor dem Eingriff beraten lassen und dieser innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate erfolgt. Bezahlen müssen Frauen die Abtreibung meistens selbst. Allein schon damit Krankenkassen die Kosten – je nach Methode zwischen 300 und 800 Euro – übernehmen müssen, sollte der Paragraph 218 gestrichen werden. #fickdichdoitschland
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