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Rechtsstaatlich hätte vor P.s Festsetzung grundgeprüft werden müssen, ob der neue oder erneuerte Euro-Haft"Befehl" vom 23.3.18 mit dem BRD-Strafrecht bzw. dem StGB compatibel ist. B e v o r Festnahme erfolgte. Anders gesagt: Da dies nicht so war, entbehrt, um den bürgerl. Rehtswissenschaftlers G. Radbruch zu bemühn, dieser polizeilich-exekutive Akt überhaupt der Rechtnatur. Und war strategisch geplante Willkür.
Soweit die Grundlinie einer offensiv-bürgerrechtl. Argumentation. Die zeigt: Das Recht ist auch hier zu wichtig, um´s Jurist(inn)en zu überlassen.
Leserbrief von Dr. Richard Albrecht - http://www.scharf-links.de/55.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=64667&cHash=99bf370cbc