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#PAG kommt!
Das Grundrecht auf Datenschutz ist in der Europäischen Grundrechtecharta ausdrücklich gewährleistet. Diskriminierungsverbote sind dort erheblich präziser als im Grundgesetz formuliert. Der Anspruch auf Rechtsschutz gegen hoheitliche Übergriffe gilt dort ebenso wie im Grundgesetz. Das Europarecht ist also eine zusätzliche rechtsstaatliche Absicherung, dass das PAG langfristig keinen Bestand hat. Bis zu einer EuGH-Entscheidung kann es aber Jahre dauern, während der das Gesetz zur Anwendung kommt.
Thilo Weichert: „Es geht um das Schüren von Bedrohungsgefühlen“ - https://www.nachdenkseiten.de/?p=44027
PS: jaja, die pösen ( ja, scheiss authoritär sind'se allemal) nachdenkseiten. ich schick das rum wegen thilo und den ratschlägen was #mensch tun kann. aber soooo weit musste ja mit nem medial gepflegten vorurteil nicht lesen