#GDPR / #DSGVO kennt sich jemand mit Art.15 genau aus? Man hat ja z.B. Recht auf die Auskunft über die Verarbeitungszwecke der gespeicherten Daten.
Ist es genug, wenn ein Unternehmen einem 3 MB plain text zuschickt und dann bei Nachfrage nach dem Zweck auf die allgemeine wischi-waschi Datenschutzerklärung hinweist?
Oder hat man auch ein Recht zu erfahren zu welchem Zweck ein bestimmter Datensatz genau genutzt wird?
Gleiches gilt für die Weitergabe an Dritte etc.